- Freistück
- Frei|stück 〈n. 11〉 = Freiexemplar
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Frei|stück, das: Freiexemplar.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Auflage einer Publikation — Der Begriff Auflage bezeichnet im Verlagswesen die Zahl der auf einmal – in einem Druckvorgang – produzierten Exemplare von Publikationen (Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen etc.). Wenn sich die Aufmachung oder der Inhalt einer Auflage von… … Deutsch Wikipedia
Freiexemplar — Frei|ex|em|plar auch: Frei|ex|emp|lar 〈n. 11〉 kostenloses Exemplar, Belegexemplar (eines Buches, einer Zeitung); Sy Freistück ● nach Erscheinen seines Buches erhielt er drei Freiexemplare * * * Frei|ex|em|p|lar, das (Buch , Zeitungsw.): an… … Universal-Lexikon
Verlagsrecht — Ver|lags|recht, das (Rechtsspr.): 1. Gesamtheit aller rechtlichen Normen, die geschäftliche Beziehungen zwischen einem Verfasser o. Ä. u. einem ↑ Verlag (1) regeln. 2. ausschließliches Recht zur Vervielfältigung u. Verbreitung eines Werks. * * *… … Universal-Lexikon